Neue Zuwendungs- und Förderrichtlinien der Gemeinde Wenden
Hier finden Sie die neuen Zuwendungsrichtlinien: Zuwendungsrichtlinien
Hier finden Sie die neuen Förderrichtlinien: Förderrichtlinien
Bürgerbüro und Standesamt starten in Wenden wieder mit allen Dienstleistungen!
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Nach dem Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT konnten die notwendigen Programme im Bereich des Bürgerbüros und Standesamtes mittlerweile wiederhergestellt werden.
Nach einer Aufarbeitung der bestehenden Rückstände stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wenden ab dem 8. Januar wieder in vollem Umfang zur Verfügung. Ab diesem Datum können unter anderem wieder Personalausweise/Reisepässe beantragt oder auch eine Ummeldung vorgenommen werden. Im Standesamt sind ab dem genannten Termin auch wieder Anmeldungen zur Eheschließung und Beurkundungen in normalen Umfang möglich.
Terminvereinbarung notwendig
Mit der Wiederaufnahme des gewohnten Dienstleistungsumfangs steht aber auch eine organisatorische Änderung im Besucherverkehr an. Seit dem 8. Januar ist zwingend eine Terminvereinbarung vor dem Besuch der beiden Bereiche notwendig. Eine Bearbeitung von Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Die Terminvereinbarung kann online unter https://gemeinde-wenden.meinenterminvereinbaren.de/ , telefonisch unter 02762/406-0 oder persönlich an der Infozentrale im Rathaus erfolgen. Durch diese Umstellung sollen die Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger verkürzt und die Abläufe optimiert werden.
Erreichbarkeiten
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Wir sind wieder auf dem Festnetz erreichbar. Eine Übersicht der Durchwahlen der Kolleginnen und Kollegen finden Sie hier: Telefonliste Gemeinde Wenden.pdf
Anregungs- und Ereignismanagement
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Die Meldung im Anregungs- und Ereignismanagement (AEM) sind weiterhin möglich. Hierfür kann die AEM-App gedownloadet oder die Browser-Ansicht verwendet werden.
Bürgerversammlungen in den Ortschaften
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Bürgermeister Bernd Clemens und die Verwaltung würden sich freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an den Versammlungen teilnehmen.
Bewerbungen um Baugrundstücke