Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Die Ordnungsbehörde wird im Rahmen der Gefahrenabwehr (Sicherheit und Ordnung) in verschiedenen Rechtsbereichen als örtliche Ordnungsbehörde / Sonderordnungsbehörde tätig.
Dies sind beispielsweise:
Allgemeines Sicherheitsrecht: Sprengstoffangelegenheiten, Munitionsfunde, Feuerwehrkörper
Gesundheitsaufsicht: Lärm- und Schädlingsbekämpfung, Reinhaltung der Luft und des Bodens, Sauberkeit der Straßen, illegaler Abfall, Bekämpfung gemeingefährlicher und übertragbarer Krankheiten, Desinfektionswesen, Verkehr mit Arzneien und Handel mit Gift, Unterbringung psychisch Erkrankter, Leichenbeförderungen
Jagd- und Fischereiaufsicht: Fischereischeine, Wild- und Jagdschäden
Wasseraufsicht: Gewässerverschmutzung
Obdachlosenaufsicht: Obdachlosenunterkünfte, Obdachlosigkeit
Jugendschutz: Überwachung an gefährdeten Orten, Gaststättenkontrollen, Kontrollen bei Veranstaltungen
Sonn- und Feiertagsschutz: Überwachung der Sonn- und Feiertagsruhe
Veterinärwesen: Tierkörperbeseitigung, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz