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Gebühren
Die aktuelle Gebührenhöhe erfahren Sie aus der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Wenden.
Diese können Sie als Word- und Pdf- Dokument online einsehen.
Zur Deckung der durch die Einrichtung "Abfallentsorgung" entstehenden Kosten muss die Gemeinde Gebühren erheben. Hierzu ist sie gesetzlich verpflichtet.
Die Abfallentsorgungsgebühren sind ein vieldiskutiertes Thema. Der Gesetzgeber schreibt den Kommunen vor, dass mit dem Gebührenmaßstab wirksame Anreize zur Abfallvermeidung gegeben werden sollen. Dies bedeutet, dass eine mehr oder weniger verursacherbezogene Gebühr erhoben werden muss.
Aus diesem Grund wurde das Gebührensystem in der Gemeinde Wenden vor einigen Jahren umgestellt. Von den Bürgern wird nun jährlich eine personenbezogene und eine grundstücksbezogenen Grundgebühr erhoben. Diese Grundgebühren dienen zur Abdeckung der Kosten, die die Einrichtung "Abfallentsorgung" allgemein verursacht. Hierunter fallen beispielsweise allgemeine Systemkosten, Kosten für die Bio- und Restabfalleinsammlung, den Betrieb der Grünschnittannahmestelle, die Miete für die Abfallbehälter, Verwaltungskosten, Kosten für die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle, Kosten für die Entleerung von Straßenpapierkörben, etc..
Darüber hinaus wird eine Gebühr für die Bio- und Restabfallentsorgung erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem in Anspruch genommenen Behältervolumen.
Ebenfalls besonders berechnet werden Sperrmüll-/ Altholz- und Elektroaltgeräte- /Metallschrott- sowie Grünschnittabfuhren.
Die Kosten für die Entsorgung der grünen Papiertonne werden gleichfalls gesondert in Rechnung gestellt.