Gemeinde Wenden

Inhaltsverzeichnis

Übersicht der aktuellen Seite:

Hauptmenü
Untermenü
Inhalt
Zusatzinformationen

Hauptmenü

  • 1: Home
  • 2: Virtuelles Rathaus
  • 3: Kulturelles und Veranstaltungen
  • 4: Tourismus
  • 5: Wendener Kirmes
  • 6: Wirtschaft / Verkehr
  • 7: Einrichtungen und Organisationen
  • 8: Familien
  • 9: Senioren
  • 10: Geschichte

Volltextsuche

Suchmaske für Stichwortsuche

Untermenü für:
  • 1: Sprech- / Öffnungszeiten
  • 2: Fachbereiche und Fachdienste
  • 3: Organisationsplan
  • 4: Telefonverzeichnis
  • Sie befinden sich hier: 5: Dienstleistungen A - Z
  • 6: Formularservice
  • 7: Lebenslagen
  • 8: Amtsblätter
  • 9: Politik und Gremien
  • 10: Breitbandversorgung
  • 11: Finanzen
  • 12: Abfallentsorgung
  • 13: Ortsrecht
  • 14: Einwohnerstatistik
  • 15: Hausanschluss dicht
  • 16: Dichtheitsprüfung Kanal
  • 17: Datenschutzerklärung
  • 18: Höchstspannungsfreileitung
  • 19: Kontakt
  • 20: Impressum

Sie befinden sich hier:  Virtuelles Rathaus | Dienstleistungen A - Z  

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S SCH ST T U V W X Y Z

Haushaltsplan

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Der Rat der Gemeinde Wenden beschließt jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Gemeinde.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres.

Die in § 5 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.

Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.

Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentlichen Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.







Zusatzinformationen



Fußzeile

© 2006 Gemeinde Wenden
  • Inhaltsverzeichnis
  •  | 
  • Kontakt
  •  | 
  • Impressum
  •  | 
  • Druckansicht
  •  nach oben