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Ummeldung innerhalb der Gemeinde Wenden

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass eine Wohnsitzanmeldung auch vollständig elektronisch möglich ist. Hierzu nutzen Sie bitte bei bestehendem Interesse die elektronische Wohnsitzanmeldung.

Allgemeines
Wenn Sie innerhalb von Wenden umziehen, sind Sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wenden umzumelden.

Wohnungsgeberbestätigung
Bitte bringen Sie zur Ummeldung eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (z.B. Eigentümer, Hausverwalter oder Hauptmieter) über Ihren Einzug in die neue Wohnung mit. Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung eine solche Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Wenn Sie Wohneigentum beziehen, bestätigen Sie bitte den Einzug für sich selbst. 

Vertretung bei der Ummeldung
Wenn Sie verhindert sind persönlich ins Einwohnermeldeamt zu kommen, können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person bei der Ummeldung vertreten lassen (Vollmacht erforderlich).

Beim gemeinsamen Umzug einer Familie mit gleichen Umzugsdaten aller Familienangehörigen (Umzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) kann ein volljähriges Mitglied der Familie alle Familienmitglieder im Einwohnermeldeamt ummelden. In diesem Fall müssen alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder vorgelegt werden. 

Ummeldung von Kindern bei geteiltem Sorgerecht
Besonderheiten können sich bei der Ummeldung von Kindern unter 16 Jahren ergeben, wenn das Kind mit nur einem Sorgeberechtigten aus einer gemeinsamen Wohnung auszieht oder das Kind aus der Wohnung eines Sorgeberechtigten in die Wohnung eines anderen Sorgeberechtigten wechselt. Da das Sorgerecht die Aufenthaltsbestimmung für das Kind umfasst, müssen in diesen Fällen beide Sorgeberechtigten ihr Einverständnis zu Ummeldung des Kindes an der neuen Adresse erklären.

Der Einverständniserklärung ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen, wenn eine sorgeberechtigte Person nicht bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt anwesend ist. 

gebührenfrei

Wenn Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte mit: 

  • Personalausweis/Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Bei der Anmeldung von Kindern ggfs. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und Kopie des Personalausweises des nicht anmeldenden Elternteils.

Wenn Sie nicht persönlich kommen, sondern eine Vertrauensperson beauftragen:

  • Vollmacht zur An- und Abmeldung
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Ausgefüllter und von der meldepflichtigen Person unterschriebener Meldeschein
  • Personalausweis/Reisepass der meldepflichtigen Person
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Bei der Anmeldung von Kindern ggfs. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und Kopie des Personalausweises des nicht anmeldenden Elternteils
Wohnsitzummeldung

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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Hauptstraße 75
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Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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