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Stand: 10.11.2010 

 

 

Energieeffizientes Bauen in der Gemeinde Wenden

 

Mit dem Thema „Energie“ werden alle Bürger, Firmen und Institutionen täglich konfrontiert.

 

Die effiziente Nutzung von Energie, erneuerbare Energien, der CO²–Ausstoß sind Themen, die regelmäßig in den Nachrichten aufgegriffen werden. Steigende Preise für Heizöl, Gas, Strom, Wasser und Kraftstoffe haben Auswirkungen auf uns alle. Gleiches gilt für den sich abzeichnenden Klimawandel.

 

Durch die Anwendung moderner Bautechniken lassen sich erhebliche Mengen an Energie und somit auch Kosten einsparen.

Den Mehrkosten beim Bau eines Hauses stehen auf Dauer geringere Energiekosten gegenüber.

 

Um den Bau energieeffizienter Wohngebäude zu fördern, führt die Gemeinde Wenden das im folgenden aufgeführte Bonusmodell in den Neubaugebieten der Gemeinde Wenden ein.

 

Das Bonusmodell der Gemeinde Wenden wurde im Rahmen der Teilnahme der Gemeinde Wenden am „European Energy Award©“ (kurz EEA©) entwickelt.

Durch den mit Mitteln der EU geförderten „European Energy Award©“ werden Maßnahmen erarbeitet, initiiert und umgesetzt, die dazu beitragen, dass erneuerbare Energieträger vermehrt genutzt und nicht erneuerbare Ressourcen effizient eingesetzt werden. Dies ist nicht nur energiepolitisch sinnvoll, sondern spart auch langfristig Kosten, die wiederum für andere Aktivitäten eingesetzt werden können.

 

 

Bonusmodell in Neubaugebieten der Gemeinde Wenden

 

(1)     Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt der Erwerber eines Grundstücks aus gemeindlichem Eigentum einen einmaligen Aufschlag in Höhe von 1.500 Euro.

Dieser Aufschlag gilt auch für Rückerwerber von Baugrundstücken.

Der oben aufgeführte Aufschlag ist zusammen mit dem Kaufpreis fällig und zahlbar.

 

(2)     Der in Abs. (1) genannte Betrag wird auf schriftlichen Antrag des Erwerbers innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Vertragsabschluss von der Gemeinde erstattet, wenn das auf dem Baugrundstück errichtete Gebäude einen der unter Abs. (3) aufgeführten Energiestandards erreicht oder eine der aufgeführten Maßnahmen durchgeführt wurden sowie die unter Abs. (5) genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

(3)     In Neubaugebieten der Gemeinde Wenden werden die im folgenden aufgeführten energetischen Gebäudestandards und Maßnahmen durch Rückerstattung des in Abs. (1) genannten Betrages gefördert:

 

 

a.)     KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) oder besserer Standard:

 

Es gelten dir Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für den Bau von Gebäuden zum jeweiligen Zeitpunkt des Baubeginns.

 

Bedingung für KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus:

Planung und Baubegleitung sind durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

 

                   b.)   Thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung

                          mit einer Mindestfläche von 9 m² bei Flachkollektoren bzw. 7 m² bei

                          Vakuumkollektoren.

 

                   c.)   Photovoltaikanlagen

                          mit mindestens 2 Kilowatt-peak (kWp) installierter Leistung.

 

                   d)    Holzheizungen

                          Pelletkessel

                          Pelletöfen

                          Pellet-Scheitholz-Kombikessel von 8 bis 100 kW

                          Hackschnitzelkessel

                          Scheitholzvergaserkessel von 15 bis 30 kW

          Biomassefeuerungsanlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von

          mindestens 90 %

 

 (4)    Gefördert werden nur Wohngebäude, die auf von der Gemeinde Wenden veräußerten Baugrundstücken in den unter (8) aufgeführten Neubaugebieten errichtet werden. Ferien – u. Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

(5)     Für die Rückerstattung des in Abs. (1) genannten Betrages gelten folgende Bedingungen:

 

                   Die Rückerstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Grundstückserwerbes

          innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages mit der Gemeinde.

 

                   Die unter Abs. (3) aufgeführten Gebäudestandards und Maßnahmen sind wie

                    folgt nachzuweisen:

                   Für die unter a.) aufgeführte Maßnahme gilt das gegenüber

                   der KfW-Förderbank anzuwendende Nachweisverfahren mit Hilfe eines

                   Sachverständigen.

          Sachverständiger im Sinne dieser Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ oder der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung ausstellungsberechtigte Person.

                  

                   Die unter b.) bis d.) aufgeführten Maßnahmen sind anhand der Rechnungen

                   des Lieferanten / Installateurs und der Bescheinigung der Inbetriebnahme

                   nachzuweisen.

 

 

(6)               Qualitätssicherung im Neubau

 

          Für die Durchführung einer Qualitätssicherung im Neubauverfahren durch einen qualifizierten Prüfer gewährt die Gemeinde Wenden einen einmaligen Fest-Zuschuss von 200 Euro je Gebäude.

 

 

(7)               Energieberatung         

 

                   Der mit der Gemeinde Wenden abgeschlossene Grundstückskaufvertrag berechtigt den Käufer zur Nutzung einer von der Gemeinde Wenden angebotenen kostenlosen Energieberatung (ca. 1,5 Std.) über die Möglichkeiten des energieeffizienten Bauens durch einen externen Energieberater.

                   Die Energieberatung findet im Rathaus der Gemeinde Wenden statt.

 

(8)               Diese Richtlinien treten zum 10.11.2010 für die in den unten aufgeführten Baugebieten gelegenen Grundstücke in Kraft:

 

                   - Altenhof, Baugebiet „Schillerstraße“

                   - Wenden, Baugebiet „Balzenberg / In der Heide“

                   - Hünsborn, Baugebiet „In der Delle“

                   - Gerlingen, „Biebergswiese“

 

                   Über die Erweiterung des Bonusmodells auf weitere zukünftig geplante Neubaugebiete entscheidet der Rat der Gemeinde Wenden.

 

 

Die Überprüfung vor Ort behält sich die Gemeinde Wenden vor.

                  

 

 

                       

 




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