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Mit dem Thema Energie werden alle Bürger, Firmen und Institutionen täglich konfrontiert.
Die effiziente Nutzung von Energie, erneuerbare Energien, der CO²Ausstoß sind Themen, die regelmäßig in den Nachrichten aufgegriffen werden. Steigende Preise für Heizöl, Gas, Strom, Wasser und Kraftstoffe haben Auswirkungen auf uns alle. Gleiches gilt für den sich abzeichnenden Klimawandel.
Durch die Anwendung moderner Bautechniken lassen sich erhebliche Mengen an Energie und somit auch Kosten einsparen.
Den Mehrkosten beim Bau eines Hauses stehen auf Dauer geringere Energiekosten gegenüber.
Um den Bau energieeffizienter Wohngebäude zu fördern, führt die Gemeinde Wenden das im folgenden aufgeführte Bonusmodell in den Neubaugebieten der Gemeinde Wenden ein.
Das Bonusmodell der Gemeinde Wenden wurde im Rahmen der Teilnahme der Gemeinde Wenden am European Energy Award© (kurz EEA©) entwickelt.
Durch den mit Mitteln der EU geförderten European Energy Award© werden Maßnahmen erarbeitet, initiiert und umgesetzt, die dazu beitragen, dass erneuerbare Energieträger vermehrt genutzt und nicht erneuerbare Ressourcen effizient eingesetzt werden. Dies ist nicht nur energiepolitisch sinnvoll, sondern spart auch langfristig Kosten, die wiederum für andere Aktivitäten eingesetzt werden können.
Bonusmodell in Neubaugebieten der Gemeinde Wenden
(1) Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt der Erwerber eines Grundstücks aus gemeindlichem Eigentum einen einmaligen Aufschlag in Höhe von 1.500 Euro.
Dieser Aufschlag gilt auch für Rückerwerber von Baugrundstücken.
Der oben aufgeführte Aufschlag ist zusammen mit dem Kaufpreis fällig und zahlbar.
(2) Der in Abs. (1) genannte Betrag wird auf schriftlichen Antrag des Erwerbers innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Vertragsabschluss von der Gemeinde erstattet, wenn das auf dem Baugrundstück errichtete Gebäude einen der unter Abs. (3) aufgeführten Energiestandards erreicht oder eine der aufgeführten Maßnahmen durchgeführt wurden sowie die unter Abs. (5) genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) In Neubaugebieten der Gemeinde Wenden werden die im folgenden aufgeführten energetischen Gebäudestandards und Maßnahmen durch Rückerstattung des in Abs. (1) genannten Betrages gefördert:
a.) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009):
KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen den Jahres - Primärenergiebedarf (Qp) von 85 Prozent und den Transmissionswärmeverlust (Ht) von 100 Prozent der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
b.) KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009):
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres - Primärenergiebedarf (Qp) von 70 Prozent und den Transmissionswärmeverlust (Ht) von 85 Prozent der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
c.) Passivhaus
Gefördert werden Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 KWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche An und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht mehr als 15 KWh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
d.) Thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung
mit einer Mindestfläche von 9 m² bei Flachkollektoren bzw. 7 m² bei
Vakuumkollektoren.
e.) Photovoltaikanlagen
mit mindestens 2 Kilowatt-peak (kWp) installierter Leistung.
f.) Holzheizungen
Pelletkessel
Pelletöfen
Pellet-Scheitholz-Kombikessel von 8 bis 100 kW
Hackschnitzelkessel
Scheitholzvergaserkessel von 15 bis 30 kW
Biomassefeuerungsanlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von
mindestens 90 %
(4) Gefördert werden nur Wohngebäude, die auf von der Gemeinde Wenden veräußerten Baugrundstücken in den unter (8) aufgeführten Neubaugebieten errichtet werden. Ferien u. Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen.
(5) Für die Rückerstattung des in Abs. (1) genannten Betrages gelten folgende Bedingungen:
Die Rückerstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Grundstückserwerbes
innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages mit der Gemeinde.
Die unter Abs. (3) aufgeführten Gebäudestandards und Maßnahmen sind wie
folgt nachzuweisen:
Für die unter a.), b.) und c.) aufgeführten Maßnahmen gilt das gegenüber
der KfW-Förderbank anzuwendende Nachweisverfahren mit Hilfe eines
Sachverständigen.
Sachverständiger im Sinne dieser Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm Vor-Ort-Beratung oder der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung ausstellungsberechtigte Person.
Die unter d.) bis f.) aufgeführten Maßnahmen sind anhand der Rechnungen
des Lieferanten / Installateurs und der Bescheinigung der Inbetriebnahme
nachzuweisen.
(6) Qualitätssicherung im Neubau
Für die Durchführung einer Qualitätssicherung im Neubauverfahren durch einen qualifizierten Prüfer gewährt die Gemeinde Wenden einen einmaligen Fest-Zuschuss von 200 Euro je Gebäude.
(7) Energieberatung
Der mit der Gemeinde Wenden abgeschlossene Grundstückskaufvertrag berechtigt den Käufer zur Nutzung einer von der Gemeinde Wenden angebotenen kostenlosen Energieberatung (ca. 1,5 Std.) über die Möglichkeiten des energieeffizienten Bauens durch einen externen Energieberater.
Die Energieberatung findet im Rathaus der Gemeinde Wenden statt.
(8) Diese Richtlinien treten zum 01.12.2009 für die in den unten aufgeführten Baugebieten gelegenen Grundstücke in Kraft:
- Altenhof, Baugebiet Schillerstraße
- Wenden, Baugebiet Balzenberg / In der Heide
- Hünsborn, Baugebiet In der Delle
Über die Erweiterung des Bonusmodells auf weitere zukünftig geplante Neubaugebiete entscheidet der Rat der Gemeinde Wenden.
Die Überprüfung vor Ort behält sich die Gemeinde Wenden vor.