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Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Wenden

Verweigerung der Zugangseröffnung der Gemeinde Wenden für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten
(gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)

Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Gemeinde Wenden – insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich zurzeit nicht eröffnet. 

Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per Email-Adresse, für Email- Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.

Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.



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