Aufenthaltsbescheinigung
Für die Vorlage bei Behörden oder sonstigen Stellen können wir Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen.
Wenn Sie eine Aufenthaltsbescheinigung (z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung) benötigen, erhalten Sie diese unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro. Die Bescheinigung wird sofort erstellt.
Zur Beantragung der Aufenthaltsbescheinigung können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person muss jedoch auch Ihren Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen.
Notwendige Unterlagen:
Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
Gebühr:
Die Gebühr beträgt 9,00 €.