Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Wenden umziehen, müssen Sie dies gem. § 17 I BMG innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt angeben. Der Meldepflichtige kann einen ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevordruck im Einwohnermeldeamt abgeben (eine Übersendung der Anmeldung per Post ist nicht zulässig). Bei der Abgabe der Meldeunterlagen können Sie sich durch eine geeignete Person, mittels Vollmacht, vertreten lassen. Einfacher ist es jedoch, Ihre Angaben direkt bei den Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes zu machen, da die Daten direkt eingegeben werden können. Zudem muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.