Reisepass
Reisepass
Für die Beantragung eines Reisepasses ist die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig, vorausgesetzt, Sie haben in Wenden eine Hauptwohnung angemeldet. Eine Verlängerung der Gültigkeit Ihres Reisepasses ist nicht möglich!
- Bei Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr ist der Reisepass 6 Jahre gültig
- Bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig
Der Reisepass besteht aus 32 Seiten, jedoch gibt es für Vielreisende auch einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst.
In eiligen Fällen ist es mögliche, einen Express-Reisepass zu beantragen. Die Lieferzeit beträgt 3 Tage.
Vorläufiger Reisepass
Nur in äußersten Notfällen (wenn die Lieferzeit des Express-Reisepasses nicht mehr ausreicht) ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Bei der Beantragung eines solchen Reisepasses ist die Vorlage der Flugbestätigung/Reisebestätigung notwendig. Die Gültigkeit eines vorläufigen Reisepasses beträgt 1 Jahr.
Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie, falls vorhanden, den alten Reisepass vorlegen. Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Frontalaufnahme nach internationalem Standard. Siehe: Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin).
- Falls vorhanden den alten Reisepass, auch wenn dieser bereits seit geraumer Zeit abgelaufen ist.
- Ihren Personalausweis bei Erstbeantragung oder nach Verlust des Reisepasses
- Ihre Geburtsurkunde bei Verlust aller Ausweisdokumente
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Sollten Sie Ihren Reisepass verloren haben, oder wurde dieser gestohlen, teilen Sie dies bitte dem Einwohnermeldeamt mit, damit das Ausweisregister aktualisiert werden kann. Außerdem wird eine Verlustanzeige für die Kreispolizeibehörde Olpe ausgestellt. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Beantragung eines Reisepasses persönlich erscheinen, da die Speicherung der Fingerabdrücke notwendig ist. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten (Zustimmungserklärung) notwendig. Bei Beantragung muss ein Erziehungsberechtigter vorsprechen. Der andere Elternteil kann eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. (Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Ausweises für Kinder). Als Unterschriftsnachweis ist der Personalausweis/Reisepass im Original oder in Kopie vorzulegen.
Alleinerziehende Elternteile brauchen zusätzlich entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.
Gebühren:
EU-Reisepass
- bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten): 37,50 Euro
- bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten): 59,50 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten): 60,00 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten): 82,00 Euro
EU-Reisepass Express
- bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten): 69,50 Euro
- bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten): 91,50 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten): 92,00 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten): 114,00 Euro
Vorläufiger Reisepass
- 26,00 Euro
Die Gebühr ist unmittelbar bei Antragstellung zu zahlen!