Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln beantrag werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung sind in die Bereiche soziale Gründe, gesundheitliche Gründe und Härtefälle gegliedert. Die genauen Voraussetzungen können Sie auf der Internetseite des Beitragsservice einsehen.
Antrag
Den Antrag auf Gebührenbefreiung oder Ermäßigung können Sie im Bürgerbüro abholen und anschließend an den Beitragsservice mit den notwendigen Unterlagen schicken oder aber im Bürgerbüro abgeben.
Eine direkte Antragstellung ist auf der Internetseite des Beitragsservice möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- entsprechende Nachweise für den Befreiungsgrund