Rundfunkgebührenbefreiung
Der Antrag auf Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht kann auf der Internetseite des Beitragsservices ausgefüllt und ausgedruckt werden. Dieser Antrag muss mit den entsprechenden Nachweisen (Bewilligungsbescheid, Kopie Schwerbehindertenausweis) an den Beitragsservice gesandt werden.
Die Anschrift lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Eine Bestätigung der Richtigkeit der Angaben durch die Gemeinde Wenden ist nicht erforderlich!