Fischereischeine
Fischereijahr ist jeweils der Zeitraum vom 01.01. - 31.12.
Alle Formen von Fischereischeinen gelten - unabhängig vom Datum der Ausstellung/Verlängerung - nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Bei der Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen werden sowohl Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Gebühren und Abgaben sind sofort bei Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen fällig und werden von der ausstellenden Dienststelle vereinnahmt.
Ein Jahresfischereischein gilt für ein Fischereijahr
Gebühr | Fischereiabgabe | Zusammen |
8,00 € | 8,00 € | 16,00 € |
Ein Fünjahresfischereischein gilt für fünf aufeinander folgende Fischereijahre
Gebühr | Fischereiabgabe | Zusammen |
24,00 € | 24,00 € | 48,00 € |
Ein Jugendfischereischein gilt für ein Fischereijahr
Gebühr | Fischereiabgabe | Zusammen |
4,00 € | 4,00 € | 8,00 € |
Zur Erlangung des ersten Fischereischeines ist die Ablegung der Fischerprüfung zwingend erforderlich.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für die Ausstellung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers mit einem Elternteil oder mit dessen schriftlicher Einverständniserklärung erforderlich. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines. Eine Fischereiprüfung ist ab dem 14. Lebensjahr beim Kreis Olpe - Untere Fischereibehörde - möglich. Mit dem dann zu erwerbenden Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein ist Ausübung der Fischerei ohne Begleitung erlaubt.