Urkunde (Geburt, Heirat, Tod)
Aus den Personenstandsbüchern der Standesämter werden dem berechtigten Personenkreis Urkunden ausgestellt.
Auszustellende Urkunden sind hauptsächlich:
Geburtsurkunden
Zuständigkeit: Standesamt des Geburtsortes
Auszug aus dem Geburtenregister
Zuständigkeit: Standesamt des Geburtsortes
Heiratsurkunden
Zuständigkeit: Standesamt der Eheschließung
Auszug aus den Eheregistern
Zuständigkeit: Standesamt der Eheschließung
Sterbeurkunden
Zuständigkeit: Standesamt des Sterbeortes
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde bzw. eines Auszuges aus dem Register beträgt 10,00 €.
Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.