Inklusion
Alle Grundschulen werden auch im nächsten Schuljahr 2015/2016 Gemeinsames Lernen (GL) durchführen. Die Grundschulen erhalten für das Gemeinsame Lernen Förderschullehrerstunden aus denen sie Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf betreuen können. So kann die Schule gezielt die Kinder inklusiv im Gemeinsamen Lernen fördern.
Eltern können zu jedem Zeitpunkt über die Schule einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen. Die Schule kann einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes nur für Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung und sinnesbehinderten Kinder stellen. Die Schule kann für Kinder mit vermutetem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Lernen erst im dritten Schulbesuchsjahr der Schuleingangsphase einen Antrag stellen. Bei Eigen- und Fremdgefährdung kann jederzeit durch die Schule ein Antrag gestellt werden.
Wenn Eltern eine Beschulung in einer Förderschule wünschen, ist es notwendig, dass der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf festgestellt wird. Erst dann kann eine Zuweisung in eine Förderschule erfolgen. Auf jeden Fall sollten Eltern die Grundschule darauf hinweisen, dass ein erhöhter Förderbedarf oder sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vermutet wird. Dann kann die Schule die Eltern entsprechend beraten und, falls notwendig, die Antragstellung unterstützen.