Bundesteilhabegesetz
Bundesteilhabegesetz
Ab dem 01.01.2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Dies bedeutet für die Betroffenen folgende Änderungen: Die sogenannten existenzsichernden Leistungen werden von nun an von den Kommunen bearbeitet, während der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) weiterhin für die Gewährung der Fachleistungen zuständig sein wird.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.