Asylbewerber A - I
Bei Asylbewerbern handelt es sich um Personen, die aus Gründen der politischen Verfolgung ihr Heimatland verlassen haben und in Deutschland Asyl suchen.
Asylbewerber und geduldete Ausländer haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Hilfegewährung beschränkt sich hierbei auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts. Dies erfolgt durch die Gewährung von Leistungen für den Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.
Ansprechpartner ist:
Frau Kim-Marie Klein
Zimmer 215
Tel.: 02762/406 - 215
Buchstaben A - I
Herrn Christof Wurm
Zimmer 214
Tel.: 02762/406 - 214
Buchstaben J - R
Herrn Fabian Kratzel
Zimmer 216
Tel.: 02762/406 - 216
Buchstaben S - Z
Die ausländerrechtlichen Fragen, wie z.B. der Aufenthaltsstatus, werden durch den Kreis Olpe bearbeitet.
Dort wenden Sie sich bitte an:
Ausländerbehörde
Tel.: 02761/ 81 - 0