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Behindertenbeauftragte für den Kreis Olpe

Der Kreistag des Kreises Olpe hat durch Beschluss am 14.10.2004 eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte bestellt. Diese Aufgabe nimmt ab 01.12.2012 Petra Lütticke wahr.

Mit der Bestellung der Behindertenbeauftragten will der Kreis Olpe dazu beitragen, die Interessen von Menschen mit Behinderungen zu wahren, deren Gleichstellung zu verwirklichen und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen.

Die Behindertenbeauftragte

  • ist Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Kreis Olpe
  • informiert über die Zuständigkeiten und Möglichkeiten des Hilfesystems
  • berät und unterstützt fachlich die nicht der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe angeschlossenen Selbsthilfegruppen

Bei Bedarf können auch persönliche Gesprächstermine in den Nebenstellen der Kreisverwaltung in den Rathäusern der Städte Attendorn bzw. Lennestadt durchgeführt werden.

Neben der Behindertenbeauftragten des Kreises stehen in allen Städten und Gemeinden für die Belange behinderter Menschen in den Rathäusern örtliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Ein wichtiger Meilenstein für die Behindertenpolitik

Der Bundestag und der Bundesrat haben das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen ratifiziert. Dieser Vertrag gilt deshalb seit dem 1. Januar 2009 auch für Deutschland. Die Politik und die Verwaltung in Deutschland sind jetzt aufgefordert, künftige Entwicklungen anhand dieses Vertrages zu überprüfen. Dies gilt auch für das Handeln auf kommunaler Ebene.

Mit dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert.

Grund für die Formulierung und Verabschiedung des Übereinkommens waren die Ergebnisse einer Studie im Auftrag der Vereinten Nationen. Die Studie ergab, dass die bisherigen Menschenrechtsverträge Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend schützen und ihre besondere Menschenrechts-Situation ungenügend berücksichtigen. Dies war so, obwohl die Verträge grundsätzlich für alle Menschen gelten. Die Studie stellte fest, dass sie für Menschen mit Behinderungen häufig gar nicht umgesetzt wurden. Viele Staaten setzten nur sozialpolitische beziehungsweise gesundheitspolitische Vereinbarungen um.

Der Artikel 1 des Übereinkommens nennt deshalb als Zweck, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern."

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, eine andere Denkweise im Umgang mit Belangen behinderter Menschen zu entwickeln: Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung müssen bekämpft werden. Gesetze und Sitten, die Menschen mit Behinderung benachteiligen, müssen beseitigt werden.

Das Übereinkommen erkennt das Recht behinderter Menschen auf eine umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen an. Hierzu gehören das Recht auf

  • ein unabhängiges Leben außerhalb von besonderen Einrichtungen
  • eine eigene Familie
  • eine Beschäftigung
  • einen angemessen Lebensstandard
  • einen sozialen Schutz
  • den gleichen Zugang zu Bildung
  • die Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben
  • den Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch und
  • die Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderung

Die wohl größte Herausforderung bedeutet der Artikel 24 des Übereinkommens für das deutsche Bildungssystem. Er fordert von den Vertragsstaaten die Gewährleistung von „inclusive education" (in der englischen Fassung). In der deutschen Fassung wurde dies mit „integratives Bildungssystem" übersetzt. Zahlreiche Verbände sehen aber in einem „inklusiven Bildungssystem" eine wichtige Weiterentwicklung der Integration und kritisieren die Übersetzung. Unabhängig von dieser Auseinandersetzung wird das Problem deutlich: 2006 wurden von allen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Deutschland nur 15,7 Prozent integrativ unterrichtet. Es bleibt deshalb viel zu tun.

Der Behindertenbeauftragte des Kreises Olpe sowie die Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen im Kreis Olpe als Betroffenenvertretung, finden ihre bisherigen Positionen in der Konvention bestätigt und werden ihren Geist auch in Zukunft zur Richtschnur ihres Handelns machen.

Kontakt

Dominik Gens
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406 - 401
Telefax:02762/406 99 - 401
E-Mail:E-Mail schreiben