Der Kreis Olpe hat ab dem 01.01.2008 die Schwerbehindertenangelegenheiten vom Versorgungsamt Soest in seinen Zuständigkeitsbereich übernommen.
Leistungen für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen können die Feststellung des Grades der Behinderung und die Ausstellung eine Schwerbehindertenausweises beantragen. (Antrag Schwerbehindertenausweis)
Wenn ihre Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche)
Entscheidungsgrundlage ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
Hinweis zum Datenschutz
Um sicherzustellen, dass Ihre Post ungeöffnet beim zuständigen Sachbearbeiter ankommt, sollten Sie alle Briefe deutlich mit dem Hinweis ---- Schwerbehindertenangelegenheit ---- kennzeichnen.
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Um zu gewährleisten, dass Beeinträchtigungen bundesweist einheitlich eingestuft werden, gibt es einen Katalog von Begutachtungs-Richtlinien.
Diese Richtlinien heißen Versorgungsmedizinische Grundsätze. Sie ordnen bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen einen entsprechenden Grad der Behinderung (GdB) zu.
Die Grundsätze, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und regelmäßig aktualisiert werden, finden Sie hier
Informationen zum Schwerbehinderten-Ausweis
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Hiermit weisen Sie ihren Anspruch auf Leistungen nach.
Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Weitere Informationen zu Behinderungen, Merkzeichen und Nachteilsausgleichen erhalten Sie hier
Online-Antrag: Schwerbehindertenausweis