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Wendsche Kärmetze

Ausnahmegenehmigungen

Folgende Ausnahmegenehmigungen nach Straßenverkehrsordnung (StVO) können beim Kreis Olpe beantragt werden:

(Auflistung nach Art der Ausnahmegenehmigung und den erforderlichen Unterlagen)

  • Befreiung von der Gurtpflicht: Ärztliches Attest
  • Befreiung von der Helmpflicht: Ärztliches Attest
  • Parkerlaubnis für Schwerbehinderte: Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes, Passfoto
  • Handwerkerparkausweis: Formloser Antrag
  • Befreiung vom Feiertagsfahrverbot
  • Befreiung vom Ferienreisefahrverbot
  • Befreiung vom Sonntagsfahrverbot
  • Umzüge/Prozessionen
  • Straßensperrung: Formloser Antrag und Lageplan
  • Veranstaltungen: Formloser Antrag und Lageplan bzw. Beschilderungsplan
  • Befahren gesperrter Straßen und Wege: Formloser Antrag mit Begründung
  • Planwagenfahrten

Ihr Ansprechpartner:

Herr Steffen Schauerte

Fachdienst Straßenverkehr (FD 36)
Westfälische Straße 75
57462 Olpe

 

Telefon:  02761 81 501
Fax:  02761 94503 501
E-Mail:  s.schauerte@kreis-olpe.de
Web:  www.kreis-olpe.de