Direkt zu:
Rathaus und Kirche

Bauabfälle

Abfälle, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen angefallen sind, zählen nicht zu Restabfall oder sperrigen Abfällen im Sinne der Abfallentsorgungssatzung.

Hierzu zählen unter anderem: verlegte Bodenbeläge wie Fließen, Laminat oder Teppichböden, Türen, Türzargen, Fenster, (Pflaster)-Steine usw.

Diese Abfälle können je nach Menge durch einen Container oder durch die Selbstanlieferung bei einem Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.

Zuständig

Fachdienst Finanzen
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Kontakt

Yvonne Buchen
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-526
Telefax:02762/406 99-526
E-Mail:E-Mail schreiben

weitere Infos

Besuchszeiten


Mo. - Fr.        08.30 - 12.00 Uhr
Mo. - Di.       14.00 - 16.00 Uhr
Do.               14.00 - 17.30 Uhr

Mittwochnachmittag geschlossen

Achtung! Neue Öffnungszeiten Bürgerservice:

Mo. - Fr.        07.30 - 12.30 Uhr
Mo. - Di.       13.30 - 16.00 Uhr
Do.               13.30 - 18.00 Uhr

Mittwochnachmittag geschlossen