Altholz
Zur Altholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke aus Holz, die eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten.Sie müssen zumindestens 50 Gewichtsprozent aus Holz bestehen.
Sperrstücke aus Holz sind z. B.: Stühle, Tische, (Küchen-)Schränke, Bilderrahmen usw.
Das Altholz muss am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr kompakt und gebündelt vor dem Grundstück bereitgestellt werden. Die Gesamtmenge darf 4 m3 nicht überschreiten.
Die Abfuhr sperriger Abfälle kann alle zwei Monate zu den von der Gemeinde festgesetzten Terminen angefordert werden (violette Felder im Abfuhrkalender).
Für jede Abfuhr von sperrigem Abfall wird eine Gebühr erhoben (s. Gebühren). Die Gebühr beträgt z.Z. Euro 30,00 pro Abfuhr.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Abfuhr sperriger Abfälle vier Werktage vor dem gewünschten Entsorgungstermin bei der Gemeinde erfolgt sein muss.
Schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz), wie z.B. imprägnierte Gartenmöbel, Hölzer aus dem Gartenbau wie Zäune etc., wird nicht abgeholt. Dieses kann zu einer Annahmestelle gebracht werden und wird dort kostenlos angenommen.
Die Gesamtmenge darf 4 m3 nicht überschreiten.
Annahmestelle für Schadstoffhaltiges Altholz: Wertstoffhof der Fa. Remondis Olpe GmbH, Raiffeisenstraße 39, 57462 Olpe
Nicht angenommen bzw. abgeholt werden:
Abfälle aus Umbau und Renovierung, Grün- und Strauchschnitt, Gewerbeabfall, Restabfall,Bauholz, Bauschutt, Holzfenster mit Glas, Lattenrostemit Metallrahmen, verpackte Kleinteile.