Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet, steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Die Steuer beträgt jährlich:
wenn:
- nur ein Hund gehalten wird 65,00 Euro je Hund
- zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 Euro je Hund
bei gehfährlichen Hunden gilt:
- ein Hund 300,00 Euro
- wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 400,00 Euro je Hund
Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt bei der Stadt anzumelden. Die gleiche Frist gilt im Falle der Abmeldung des Hundes.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Für Hunde, die zur Bewachung von einzeln stehenden Gebäuden (mehr als 200 m vom nächsten Wohnhaus entfernt) angeschafft sind, oder von Sozialhilfeempfängern gehalten werden, ermäßigt sich auf Antrag der Steuersatz.
Die Gemeinde übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Steuermarke. Diese Marke ist dem Hund anzulegen.