Grundsteuer A, Grundsteuer B
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer).
Berechnung
Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet.
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B.
Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom zuständigen Finanzamt festgestellte Einheitswert.
Die Grundsteuerhebesätze betragen zurzeit für die Gemeinde Wenden
- Grundsteuer A 215 v.H.
- Grundsteuer B 390 v.H.