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Rathaus und Kirche

Leichenpässe

Beförderungen von Leichen über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Bestattungsgesetz NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der vom Ordnungsamt des Sterbeortes ausgestellt wird.

Notwendige Unterlagen:

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles oder einer Genehmigung nach dem Ordnungsbehördengesetz
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau

Zuständig

Standesamt Wenden
Hauptstr. 75
57482 Wenden

Kontakt

Dirk Wirth
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-314
Telefax:02762/406 99-314
E-Mail:E-Mail schreiben

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Besuchszeiten


Mo. - Fr.        08.30 - 12.00 Uhr
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Do.               14.00 - 17.30 Uhr

Mittwochnachmittag geschlossen

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Mittwochnachmittag geschlossen