Leichenpässe
Beförderungen von Leichen über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Bestattungsgesetz NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der vom Ordnungsamt des Sterbeortes ausgestellt wird.
Notwendige Unterlagen:
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles oder einer Genehmigung nach dem Ordnungsbehördengesetz
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau