Personenstandswesen
Vom Standesbeamten werden Registerauskünfte zu den in seinem Bezirk stattgefundenen Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen geführt.
Aus den Personenstandsbüchern der Standesämter werden dem berechtigten Personenkreis Urkunden ausgestellt.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde bzw. eines Auszuges aus dem Register beträgt 10,00 €.
Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.