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Rathaus und Kirche

Familiennamensänderung durch Erklärung

Bitte nehmen Sie im Vorfeld telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf, um Wartezeiten zu vermeiden.

Im BGB sind die namensrechtlichen Erklärungsmöglichkeiten abschließend geregelt. Die Beurkundung erfolgt zumeist beim Standesamt. Welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen bzw. welche Unterlagen vorzulegen sind, sollte im Vorfeld telefonisch geklärt werden.

Zuständig

Standesamt Wenden
Hauptstr. 75
57482 Wenden

Kontakt

Dirk Wirth
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-314
Telefax:02762/406 99-314
E-Mail:E-Mail schreiben

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