Familiennamensänderung durch Erklärung
Bitte nehmen Sie im Vorfeld telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf, um Wartezeiten zu vermeiden.
Im BGB sind die namensrechtlichen Erklärungsmöglichkeiten abschließend geregelt. Die Beurkundung erfolgt zumeist beim Standesamt. Welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen bzw. welche Unterlagen vorzulegen sind, sollte im Vorfeld telefonisch geklärt werden.