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Geburtsurkunde

Das Geburtenregister ist die Grundlage für die auszustellende Geburtsurkunde; es wird vom Standesbeamten geführt, in dessen Bezirk die Geburt stattgefunden hat. Sie enthält Angaben über das Kind und seine Eltern.

Aus den Personenstandsbüchern der Standesämter werden dem berechtigten Personenkreis Urkunden ausgestellt.

Auszustellende Urkunden sind hauptsächlich:

Geburtsurkunden

Zuständigkeit: Standesamt des Geburtsortes

Auszug aus dem Geburtenregister

Zuständigkeit: Standesamt des Geburtsortes

Heiratsurkunden

Zuständigkeit: Standesamt der Eheschließung

Auszug aus den Eheregistern

Zuständigkeit: Standesamt der Eheschließung

Sterbeurkunden

Zuständigkeit: Standesamt des Sterbeortes

Gebühren:

Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde bzw. eines Auszuges aus dem Register beträgt 10,00 €.
Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.

Zuständig

Standesamt Wenden
Hauptstr. 75
57482 Wenden

Kontakt

Patrick Kersting
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406 - 314
Telefax:02762/406 99 314
E-Mail:E-Mail schreiben
Nicole Scheibner
Hauptstr. 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-319
Telefax:02762/406 99-319
E-Mail:E-Mail schreiben

weitere Infos

Besuchszeiten


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