Geburtsurkunde
Das Geburtenregister ist die Grundlage für die auszustellende Geburtsurkunde; es wird vom Standesbeamten geführt, in dessen Bezirk die Geburt stattgefunden hat. Sie enthält Angaben über das Kind und seine Eltern.
Aus den Personenstandsbüchern der Standesämter werden dem berechtigten Personenkreis Urkunden ausgestellt.
Auszustellende Urkunden sind hauptsächlich:
Geburtsurkunden
Zuständigkeit: Standesamt des Geburtsortes
Auszug aus dem Geburtenregister
Zuständigkeit: Standesamt des Geburtsortes
Heiratsurkunden
Zuständigkeit: Standesamt der Eheschließung
Auszug aus den Eheregistern
Zuständigkeit: Standesamt der Eheschließung
Sterbeurkunden
Zuständigkeit: Standesamt des Sterbeortes
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde bzw. eines Auszuges aus dem Register beträgt 10,00 €.
Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.