Eheurkunde
Das Eheregister ist die Grundlage für die auszustellenden Eheurkunden; es wird vom Standesbeamten geführt, in dessen Bezirk die Eheschließung stattgefunden hat.
Gebühr:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde bzw. eines Auszuges aus dem Register beträgt 10,00 €. Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.