Lärmaktionsplanung der Gemeinde Wenden
Ein Ziel der Europäischen Union ist ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau. Dazu gehört auch der Lärmschutz. Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt, die in nationales Recht (Bundesimmissionsschutzgesetz) umgesetzt wurde. Diese soll schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern, ihnen vorbeugen oder sie mindern.
Die Erstellung der Lärmkarten wurde in zwei Stufen vom Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW durchgeführt. Zunächst wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz/Jahr erfasst. Die Gemeinde Wenden war in der 1.Stufe mit den Hauptverkehrsstraßen A45, A4 (mit Verlängerung der B54) und L512 betroffen.
In der 2. Stufe wurden auch alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr erfasst. Hiervon waren neben den Straßen aus der 1.Stufe noch die L714 sowie eine Verlängerung der L512 bis Rothemühle betroffen.
Die Gemeinde Wenden hat ein Ingenieur-Büro damit beauftragt, eine Analyse zu erstellen um die vorhandene Lärmsituation zu erfassen, Lärmkonflikte darzustellen und Maßnahmen zur Verminderung bzw. Vermeidung von Lärmproblemen vorzuschlagen.
Der Lärmaktionsplan wurde am 19.02.2014 vom Rat der Gemeinde Wenden einstimmig beschlossen und kann hier eingesehen werden. Ein Erfordernis für konkrete bauliche Maßnahmen ergibt sich daraus jedoch nicht.
Der Bürgermeister