Finanzen / Gemeindekasse
Haushalt der Gemeinde Wenden
Die Gemeinde hat auf Grundlage der §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen jedes Jahr einen Haushaltsplan zu erlassen, die unter anderem die Haushaltssatzung enthält. Dieser beinhaltet zudem alle Einzahlungen, Erträge, Auszahlungen und Aufwendungen, die zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben notwendig sind, sowie die geplanten Investitionen.
Haushaltspläne
Haushaltsplan 2016 (PDF, 5.1 MB)
Haushaltsplan 2017 (PDF, 9.1 MB)
Haushaltsplan 2018 (PDF, 7 MB)
Haushaltsplan 2019 (PDF, 7.5 MB)
Haushaltsplan 2020 (PDF, 9.3 MB)
Haushaltsplan 2021 (PDF, 7.7 MB)
Haushaltsplan 2022 (PDF, 9 MB)
Haushaltsplan 2023 (PDF, 11.7 MB)
Haushaltsreden
In den Haushaltsreden zur Einbringung des Haushaltsentwurfes in den Gemeinderat erläutern der Bürgermeister, sowie der Kämmerer den aktuellen Haushaltsentwurf aus ihrer Sicht. Die Reden können hier eingesehen werden.
Haushaltsrede des Bürgermeisters 2023 (PDF, 469 kB)
Haushaltsrede zum Haushaltplanentwurf 2023 der Gemeinde Wenden (PDF, 412 kB)
Interaktiver Haushalt
Unter folgendem Link finden Sie den Haushaltsplan der Gemeinde Wenden in interaktiver Form:
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Systems der doppelten Buchführung erstellt. Er beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des zu Grunde liegenden Haushaltsjahres. Zudem wird die daraus resultierenden Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und eine Schlussbilanz vorgestellt. Dies beinhaltet auch eine Gegenüberstellung von Schulden und Vermögen der Gemeinde.
Die Jahresabschlüsse finden sie hier:
Jahresabschluss 2015 (PDF, 2 MB)
Jahresabschluss 2016 (PDF, 1.9 MB)
Jahresabschluss 2017 (PDF, 3.3 MB)
Jahresabschluss 2018 (PDF, 2.7 MB)
Jahresabschluss 2019 (PDF, 2.4 MB)
Jahresabschluss 2020 (PDF, 3.1 MB)
Jahresabschluss 2021 (PDF, 2.5 MB)
Gesamtabschluss
Neben dem Jahresabschluss hat die Gemeinde Wenden für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufzustellen. Im Rahmen der Vollkonsolidierung sind hier alle verselbständigten Aufgabenbereiche (ausgelagerte Betriebe, Unternehmen, Gesellschaften und Zweckverbände) derart in den Gesamtabschluss einzubeziehen, dass der „Konzern“ Gemeinde Wenden als ein großes Unternehmen dargestellt wird.
Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang einschließlich einer Gesamtkapitalflussrechnung sowie dem Gesamtlagebericht. Bestandteil des Gesamtabschlusses ist zudem der Beteiligungsbericht.
Gesamtabschluss der Gemeinde Wenden 2016 (PDF, 2 MB)
Gesamtabschluss der Gemeinde Wenden 2017 (PDF, 1.5 MB)
Gesamtabschluss der Gemeinde Wenden 2018 (PDF, 2.3 MB)
Aufgrund der größenabhängigen Befreiungsmöglichkeit zur Pflicht der Aufstellung eines Gesamtabschlusses wurden die Gesamtabschlüsse nur für die Jahre 2016 bis 2018 erstellt. Ab 2019 sind die Beteiligungsverhältnisse dem Beteiligungsbericht zu entnehmen.
Gemeindekasse
Die Gemeindekasse ist für die Abwicklung des unbaren, wie auch baren Zahlungsverkehrs zuständig. Hier werden sämtliche Zahlungseingänge und –ausgänge verbucht.
Die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Die Vollstreckungsbehörde ist zur Beitreibung noch offener, bereits überfälliger Forderungen gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW) zuständig. Mit der ersten Mahnung wird die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde tätig.