Lärmaktionsplanung – Stufe 4 in der Gemeinde Wenden
Nach den Regelungen der Umgebungslärmrichtlinie sind als Basis für die Lärmaktionsplanung Stufe 4 Lärmkarten zu erstellen bzw. zu aktualisieren. Bei der Aufstellung und Überprüfung der Lärmaktionspläne ist die gesetzlich vorgeschriebene Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bedeutsam, § 47d Absatz 3 BImSchG. Die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, dass aus ihrer Kenntnis vor Ort die Gegebenheiten im Wohnumfeld so gut wie möglich gestaltet werden.
Die Gemeinde Wenden hat die Durchführung der Lärmaktionsplanung der Stufe 4 am 13.03.2024 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 findet in der Zeit vom 10.05. – 10.06.2024 statt. In diesem Zeitraum können auf dem Beteiligungsportal NRW der Gemeinde Wenden die Lärmkarten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutzes NRW (LANUV) vom 30.06.2022 und die textlichen Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Vom 10.05. – 10.06.2024 können Stellungnahmen und Äußerungen zur Planung über das Beteiligungsportal NRW der Gemeinde Wenden, schriftlich (Anschrift: Gemeinde Wenden, Bauverwaltung, Postfach 12 62, 57474 Wenden) vorgebracht werden.
Sommerferienbetreuung 2024 (Stand 29.04.2024)
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Serviceportal der Gemeinde Wenden wieder online
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Das Serviceportal der Gemeinde Wenden steht Ihnen ab sofort wieder zur Verfügung. Hier können Sie bereits wieder viele Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung online wahrnehmen. Das Portal erreichen Sie unter https://portal.kommunale.it/wenden/.
Ebenfalls steht ab sofort auch wieder das Ratsinformationssystem der Gemeinde Wenden unter https://ratsinfo.wenden.de/ zur Verfügung.
Auch das Stellenbewerberportal der Gemeinde ist wieder online und unter https://wenden.ris-portal.de/ zu erreichen. Hier finden Sie alle aktuell bei der Gemeinde Wenden zu besetzenden Stellen.
Bürgerbüro und Standesamt starten in Wenden wieder mit allen Dienstleistungen!
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Nach dem Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT konnten die notwendigen Programme im Bereich des Bürgerbüros und Standesamtes mittlerweile wiederhergestellt werden.
Nach einer Aufarbeitung der bestehenden Rückstände stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wenden ab dem 8. Januar wieder in vollem Umfang zur Verfügung. Ab diesem Datum können unter anderem wieder Personalausweise/Reisepässe beantragt oder auch eine Ummeldung vorgenommen werden. Im Standesamt sind ab dem genannten Termin auch wieder Anmeldungen zur Eheschließung und Beurkundungen in normalen Umfang möglich.
Terminvereinbarung notwendig
Mit der Wiederaufnahme des gewohnten Dienstleistungsumfangs steht aber auch eine organisatorische Änderung im Besucherverkehr an. Seit dem 8. Januar ist zwingend eine Terminvereinbarung vor dem Besuch der beiden Bereiche notwendig. Eine Bearbeitung von Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Die Terminvereinbarung kann online unter https://gemeinde-wenden.meinenterminvereinbaren.de/ , telefonisch unter 02762/406-0 oder persönlich an der Infozentrale im Rathaus erfolgen. Durch diese Umstellung sollen die Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger verkürzt und die Abläufe optimiert werden.
Erreichbarkeiten
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Wir sind wieder auf dem Festnetz erreichbar. Eine Übersicht der Durchwahlen der Kolleginnen und Kollegen finden Sie hier: Telefonliste Gemeinde Wenden.pdf
Anregungs- und Ereignismanagement
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Die Meldung im Anregungs- und Ereignismanagement (AEM) sind weiterhin möglich. Hierfür kann die AEM-App gedownloadet oder die Browser-Ansicht verwendet werden.
Bürgerversammlungen in den Ortschaften
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Bürgermeister Bernd Clemens und die Verwaltung würden sich freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an den Versammlungen teilnehmen.
Bewerbungen um Baugrundstücke