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Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren.

Hierzu gehören:

Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben. Sie sind in vierteljährlichen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Sie sparen Zeit und Aufwand, wenn Sie der Finanzbuchhaltung ein Lastschriftmandat erteilen.

Zuständig

Fachdienst Finanzen
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Kontakt

Ute Eichert
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-302
Telefax:02762/406 99-302
E-Mail:E-Mail schreiben
Liane Grebe
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-503
Telefax:02762/406 99-503
E-Mail:E-Mail schreiben
Yvonne Buchen
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-526
Telefax:02762/406 99-526
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