Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Gebühren.
Hierzu gehören:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Abwassergebühren (Schmutz-/Niederschlagswassergebühr)
- ggf. Hundesteuer
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben. Sie sind in vierteljährlichen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Sie sparen Zeit und Aufwand, wenn Sie der Finanzbuchhaltung ein Lastschriftmandat erteilen.