Wilde Müllablagerung
Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt, mit unangenehmen Folgen:
- Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Geruchtsbelästigungen
Durch Wilde Müllkippen entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird.
Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.
Finder solch wilder Müllkippen werden gebeten, dieses der Verwaltung unter oben genannten Kontaktdaten mitzuteilen, damit der Unrat umgehend beseitigt werden kann.