Anmeldung zur Eheschließung
Eine Anmeldung der Eheschließung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Grundsätzliche Informationen:
Anmeldung der Eheschließung:
Die Anmeldung der Eheschließung ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen maximal sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich.
Vorzulegende Unterlagen:
Welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, ist individuell abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten. Bitte informieren Sie sich telefonisch hierzu beim Standesamt!
Trauzimmer:
Die Beurkundung der Eheschließung ist sowohl im Trauzimmer des Rathauses der Gemeinde Wenden, als auch zu bestimmten Terminen im Trauzimmer im historischen Gewölbekeller der Wendener Hütte möglich.
Sie wohnen innerhalb der Gemeinde Wenden, wollen Ihre Eheschließung aber bei einem anderen Standesamt beurkunden lassen:
Die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt mit den notwendigen Unterlagen beim hiesigen Standesamt. Die Unterlagen werden dann an das "Eheschließungsstandesamt" übersandt!
Sie wohnen außerhalb der Gemeinden Wenden, möchten aber die Eheschließung beim hiesigen Standesamt beurkunden lassen:
Die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt mit den notwendigen Unterlagen beim "Wohnsitzstandesamt" und diese werden dann an das hiesige Standesamt übersandt!
Terminreservierungen:
Terminreservierungen für Trauungen im Rathaus und im historischen Gewölbekeller der Wendener Hütte werden maximal 11 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen! Sie können telefonisch vorgenommen werden! Die Reservierung kann ausschließlich beim Standesamt Wenden erfolgen!