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Gestattungen (Schankerlaubnis)

Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG)

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Besondere Anlässe sind kurzfristige Ereignisse wie z.B. Schützenfeste, Pfarrfeste, Sommerfeste, Dorfabende, Jubiläumsfeiern, Partys, Sportveranstaltungen (z. B. Fußballturniere), Tanzveranstaltungen, Märkte usw. Es bedarf einer Gestattung, wenn Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen.

Anträge auf Gestattung sind grundsätzlich schriftlich zu stellen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung beim Fachdienst Zentrale Dienste und Ordnung einzureichen. Eine persönliche Vorsprache ist hier allerdings nicht erforderlich. Es empfiehlt sich, für die Beantragung der Gestattung, das von der Gemeinde Wenden zur Verfügung gestellte Antragsformular zu benutzen, da eine Vielzahl von speziellen Angaben zu den Veranstaltungen benötigt werden. Das Antragsformular können sie hier downloaden.

 

 

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt zwischen 50,00 € und 400,00 €, bei besonderem Umfang bis zu 800,00 €.

Rechtliche Grundlagen

Gaststättengesetz (GastG)

 

 

Zuständig

Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762 - 40 60
Telefax:02762 - 16 67
E-Mail:E-Mail schreiben

Kontakt

Vanessa Stahl
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-328
Telefax:02762/406 99-328
E-Mail:E-Mail schreiben
Norik Jung
Hauptstr. 75
57482 Wenden
Telefon:02762 - 40 63 18
Telefax:02762 - 40 69 93 18
E-Mail:E-Mail schreiben

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