Finanzbuchhaltung
Als Buchhaltung wird im Allgemeinen die lückenlose, planmäßige, geordnete und chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle innerhalb einer Rechnungsperiode bezeichnet.
Die Finanzbuchhaltung erfasst demnach sämtliche Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungen und Zahlungsvorgänge, die innerhalb der Gemeinde anfallen. Die Kreditoren (=Gläubiger)-, Debitoren (=Schuldner)- und Anlagenbuchhaltung als Nebenbuchhaltungen bilden zusammen das betriebliche Rechnungswesen und sind Grundlage für das im Haushaltsplan und Jahresabschluss abgebildete Zahlenwerk.