Anlagenbuchhaltung
Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Erfassung und bilanzielle Bewertung aller im gemeindlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände, die Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten jedes Anlagegutes sowie die Abschreibungen. Ebenfalls werden alle wirtschaftlichen Vorgänge (Zu- und Abgänge innerhalb einer Rechnungsperiode) im Zusammenhang mit dem kommunalen Vermögen erfasst.
Zum kommunalen Vermögen zählen u.a. Grundstücke, Infrastrukturvermögen wie Straßen oder Brücken, Kanalnetze, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beteiligungen und Wertpapiere.