Wegstreckenentschädigung für Kindergartenkinder
Die Gemeinde Wenden gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Wegstreckenentschädigung für Kindergartenkinder. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Eine Wegstreckenentschädigung wird allen Kindergartenkindern gewährt, deren Weg zum Kindergarten in der einfachen Entfernung mindestens 1,5 km beträgt. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder mit einem Privatwagen, innerhalb einer Fahrgemeinschaft oder mit einem organisierten Kindergartenbusverkehr gefahren werden. Als Weg zum Kindergarten wird der kürzeste öffentliche Verkehrsweg zwischen Wohnung und dem Kindergarten bezeichnet.
Damit die Wegstreckenentschädigung gewährt werden kann, ist ein Antrag auf Wegstreckenentschädigung bei der Gemeinde Wenden einzureichen. Den erforderlichen Antrag erhält man im Kindergarten oder bei der Gemeinde Wenden, Fachdienst Bildung und Soziales,
Frau Maria Breidebach
Zimmer 206
Tel.: 02762/ 406 -206
Online-Antrag: Wegstreckenentschädigung Kindergarten
Wegstreckenentschädigung Kiga Flyer (PDF, 1,4 MB)
Wegstreckenentschädigung Kiga Richtlinien (PDF, 69 kB)
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Wegstreckenentschädigung Kiga Antrag (PDF, 395 kB)