Restsperrgut
Sperrige Abfälle sind Abfälle aus Haushaltungen, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichtes nicht in die zugelassenen Abfallbehälter eingefüllt werden können.
Die Gegenstände dürfen eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten. Sie werden auf Anforderung abgefahren.
Sperrstücke sind z.B.: Matratzen, Teppiche, Polstermöbel, Wäschekörbe, Spielgeräte aus Kunststoff, usw.
Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Nicht mitgenommen werden: Gegenstände aus Holz (Altholz), zerkleinerungsfähige Gegenstände (z.B. in Säcken), Grün- und Strauchschnitt, Abfall aus Gewerbe, Bauschutt, usw.
Die Abfuhr sperriger Abfälle kann alle zwei Monate zu den von der Gemeinde festgesetzten Terminen angefordert werden (violette Felder im Abfuhrkalender).
Für jede Abfuhr von sperrigem Abfall wird eine Gebühr erhoben (s.“Gebühren“). Die Gebühr beträgt z.Z. Euro 30,00 pro Abfuhr.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Abfuhr sperriger Abfälle vier Werktage vor dem gewünschten Entsorgungstermin bei der Gemeinde erfolgt sein muss.
Die Menge von sonstigem Sperrmüll darf pro Abfuhr 4 m³ nicht überschreiten. Sperrstücke dürfen eine Länge von 2,00 m und eine Gewicht von 75 kg nicht überschreiten.