Denkmalpflege/-schutz
Gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sind die Gemeinden Untere Denkmalbehörden.
Der Gemeinde Wenden als Untere Denkmalbehörde obliegen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes die Pflege und der Schutz von Denkmälern auf dem Gemeindegebiet. Sollen Denkmäler beseitigt, verändert oder anderweitig genutzt werden, bedarf dies der Erlaubnis der Gemeinde Wenden.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen der Denkmalpflege/des Denkmalschutzes ist:
Frau Verena Kaufmann
Zimmer 205
Tel.: 02762/406 -205