Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung A-F
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.
Ansprechpartner für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A - F beginnt ist:
Frau Julia Burghaus
Zimmer 216
Tel.: 02762/406 - 216
Für die Anfangsbuchstaben G - Z wenden Sie sich bitte an:
Frau Ruth Burbach
Zimmer 213
Tel.: 02762/406 - 213