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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung A-F

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.

 

Ansprechpartner für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A - F beginnt ist:

 

Frau Julia Burghaus

Zimmer 216

Tel.: 02762/406 - 216

 

Für die Anfangsbuchstaben G - Z wenden Sie sich bitte an:

 

Frau Ruth Burbach

Zimmer 213

Tel.: 02762/406 - 213

Zuständig

Fachdienst Bildung und Soziales
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Kontakt

Ruth Burbach
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-213
Telefax:02762/406 99-213
E-Mail:E-Mail schreiben
Julia Burghaus
Hauptstr. 75
57482 Wenden
Telefon:02762/406-216
Telefax:02762/406 99-216
E-Mail:E-Mail schreiben

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