Kfz-Stilllegungen
Fahrzeuge, für welche ein Versicherungsschutz nicht oder nicht mehr besteht, werden durch den Außendienst des Fachdienst Zentrale Dienste/Sicherheit und Ordnung in Amtshilfe für den Kreis Olpe, vorübergehend stillgelegt. Gleiches gilt u. a. für Rückstände bei der Kfz-Steuer. Eine Stilllegung wird durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Olpe vorab angedroht. Sie kann durch Vorlage einer neuen "Doppelkarte" abgewendet werden, wenn es um fehlenden Versicherungsschutz geht. Geht es um Rückstande bei der Kfz-Steuer, ist der schlüssige Nachweis der fälligen Zahlung erforderlich.