Volksfeste (Jahrmärkte)
Volksfeste, Jahrmärkte und Spezialmärkte werden durch den Fachdienst - Ordnung- auf Antrag festgesetzt. Der Veranstalter hat seinem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Vorläufiges Aussteller-/Beschickerverzeichnis mit jeweiliger Angabe des Warensortiments
- Teilnahmebedingungen- Gewerbeanmeldung- Lageplan des Veranstaltungsgeländes
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Pachtvertrag für Veranstaltungsgelände und Parkplätze.
Weitere Informationen zum größten Volksfest in Südwestfalen erhalten Sie hier Wendsche Kärmetze