Lärmschutz
Auskünfte über Lärmschutz / Lärmbekämpfung kann Ihnen der hiesige Fachdienst für Sicherheit und Ordnung geben. Die Zuständigkeiten für den Lärmschutz/die Lärmbekämpfung liegen bei unterschiedlichen Stellen. Für Immissionen im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen und einer Vielzahl von Geräten und Maschinen ist die Bauaufsicht bzw. das Staatliche Umweltamt zuständig. Der Fachdienst für Sicherheit und Ordnung ist insbesondere zuständig, soweit Störungen durch den Betrieb von Schallerzeugungs- und -wiedergabegeräten entstehen oder wenn dadurch oder durch andere Handlungen die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr gestört wird.