Umbettungen von Leichen
Das Verlegen eines Leichnams in eine andere Grabstätte bezeichnet man als Umbettung.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die Behörde des bisherigen Bestattungsortes. In Wenden erteilt das Ordnungsamt die Umbettungsgenehmigung.
Notwendige Unterlagen
- Antrag mit Begründung
- Sterbeurkunde
- Zustimmung aller Angehöriger
- Nachweis der neuen Grabstätte