Anmeldung eines Zuzug aus dem Ausland und Anmeldung eines Zuzug innerhalb Deutschlands

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es ich um die Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorgenommen werden. 

In Ihrer früheren Wohnsitzgemeinde müssen Sie sich nicht abmelden. Die Abmeldung erfolgt automatisch.

Wohnungsgeberbestätigung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (z.B. Eigentümer, Hausverwalter oder Hauptmieter) über Ihren Einzug in die neue Wohnung mit. Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung eine solche Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Wenn Sie Wohneigentum beziehen, bestätigen Sie bitte den Einzug für sich selbst. 

Vertretung bei der Anmeldung

Wenn Sie verhindert sind persönlich ins Einwohnermeldeamt zu kommen, können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person bei der Anmeldung vertreten lassen (Vollmacht erforderlich). 

Anmeldung von Kindern bei getrenntlebenden Eltern

Besonderheiten können sich bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ergeben. Wenn das Kind mit nur einem Sorgeberechtigten aus einer gemeinsamen Wohnung auszieht oder das Kind aus der Wohnung eines Sorgeberechtigten in die Wohnung des anderen Sorgeberechtigten wechselt. Da das Sorgerecht die Aufenthaltsbestimmung für das Kind umfasst, müssen in diesen Fällen beide Sorgeberechtigten ihr Einverständnis zur Anmeldung des Kindes an der neuen Adresse erklären. 

Der Einverständniserklärung ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen, wenn eine sorgeberechtigte Person nicht bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt anwesend ist. 

gebührenfrei

Wenn Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte mit:

  • aktueller Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bei der Anmeldung von Kindern ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten + Kopie des Personalausweises des nicht anmeldenden Elternteils

Wenn Sie nicht persönlich kommen, sondern eine Vertrauensperson beauftragen: 

  • Vollmacht zur An- und Abmeldung
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • ausgefüllter und von der meldepflichtigen Person unterschriebener Meldeschein
  • Personalausweis/Reisepass der meldepflichtigen Person
  • Wohnungsgeberbestätigung

Hinweis:
Kinder unter 16 Jahren sind von der Person anzumelden, in dessen Wohnung sie einziehen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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