Kulturförderung

Die Kultur einer Gemeinde spiegelt die kulturelle Identität wieder und drückt die Lebensweise ihrer Menschen aus. Auch in der Gemeinde Wenden gibt es eine Vielzahl an Kulturvereinen und sonstigen Vereinen, die es den Menschen ermöglicht, die Freizeit sinnvoll zu nutzen und der Resignation und Passivität entgegenzuwirken.

Die Gemeinde Wenden fördert die Kulturvereine und sonstigen Vereine in der Gemeinde Wenden auf verschiedene Weise.

Die Gemeinde Wenden stellt den Kulturvereinen und den sonstigen Vereinen jährlich einen pauschalen Zuschuss für die Vereinsarbeit zur Verfügung. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses ist den Abschnitten 2.2. und 2.3. der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden zu entnehmen.

Für die Gewährung des Zuschusses ist kein spezielles Antragsverfahren erforderlich. Die Auszahlung erfolgt bis zum 15.06. eines jeden Jahres.

Die Gemeinde Wenden gewährt den Kulturvereinen in der Gemeinde Wenden Zuschüsse für die Jugendarbeit.

Gemäß Abschnitt 2.4.2. erhalten Jugendorchester, Kindertheater sowie Kinder- und Jugendchöre einen Zuschuss in Höhe von 600,00 €. In Kinder- und Jugendchören müssen mindestens 50 % der Mitglieder unter 27 Jahre sein.

Kulturvereine und sonstige Vereine, die mehr als 20 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit ihren Angeboten erreichen, erhalten für die Jugendarbeit einen Zuschuss in Höghe von 200,00 €.

Die Gemeinde Wenden gewährt den Vereinen in der Gemeinde Wenden Jubiläumszuschüsse. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Jubiläumsjahre durch 25 teilbar ist. Je Jubiläumsjahr beträgt der Zuschuss 5,00 Euro, maximal jedoch 600,00 Euro.

Für die Gewährung des Zuschusses ist kein spezielles Antragsverfahren erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch im jeweiligen Jubiläumsjahr.

Neubaumaßnahmen:

Die Gemeinde Wenden gewährt den Kulturvereinen und sonstigen Vereinen aus der Gemeinde Wenden für Neubau/ Erweiterung grundsätzlich Zuschüsse in Höhe von 20 % der Kosten, maximal jedoch 20.000,00 €.

Für den Neubau von Dorfgemeinschaftshallen und Kommunikationsstätten werden bis zu 20 % der Baukosten, höchstens jedoch 100.000,00 € als Zuschuss gewährt. Als Dorfgemeinschaftshallen gelten Kommunikationsstätten, die dem gesamten Ort sowie allen Vereinigungen der Ortschaft zur Verfügung stehen.

Sanierungsmaßnahmen:

Bei Sanierungen/ Renovierungen an Gebäuden können Zuschüsse frühestens nach Ablauf von 20 Nutzungsjahren beantragt werden.

Für die Sanierung und Renovierung werden Zuschüsse in Höhe von 20 % der Kosten, maximal 20.000,00 € gewährt.

Die Gemeinde Wenden gewährt einen Zuschuss für investive Maßnahmen von Vereinen der Gemeinde Wenden an vereinseigenen Liegenschaften, die nachweisliche den Energieverbrauch senken, Energiekosten einsparen und den Emissionsausstoß verringern (z.B. baulicher Wärmeschtz, Anlagentechnik, Verbrauch von Beleuchtung, Kühlung, lüftungstechnische Anlagen, Warmwasser, Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED-Technologie).

Die Höhe der Fördersumme beträgt:

Investive Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen 75 % der Kosten, höchstens 50.000,00 €
Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher 50 % der Kosten, höchstens 25.000,00 €

Nähere Informationen können dem Abschnitt 8 der aktuell geltenden Förderrichtlinie der Gemeinde Wenden entnommen werden.

Frau Sina Niederschlag

Vereinszuschuss für Investitionen in Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen

Es kann ein Vereinszuschuss für geplante Investitionen in Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen zu beantragen.

Verwendungsnachweis Vereinszuschuss

Es kann ein Verwendungsnachweis für Vereinszuschüsse beantragt werden. 

Kulturprogramm

Es kann ein Antrag auf Aufnahme in das Kulturprogramm der Gemeinde Wenden gestellt werden.

  • Sie können dieses Formular nutzen, um einen Antrag auf Aufnahme in das Kulturprogramm der Gemeinde Wenden zu stellen.

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