Neubaumaßnahmen:
Die Gemeinde Wenden gewährt den Kulturvereinen und sonstigen Vereinen aus der Gemeinde Wenden für Neubau/ Erweiterung grundsätzlich Zuschüsse in Höhe von 20 % der Kosten, maximal jedoch 20.000,00 €.
Für den Neubau von Dorfgemeinschaftshallen und Kommunikationsstätten werden bis zu 20 % der Baukosten, höchstens jedoch 100.000,00 € als Zuschuss gewährt. Als Dorfgemeinschaftshallen gelten Kommunikationsstätten, die dem gesamten Ort sowie allen Vereinigungen der Ortschaft zur Verfügung stehen.
Sanierungsmaßnahmen:
Bei Sanierungen/ Renovierungen an Gebäuden können Zuschüsse frühestens nach Ablauf von 20 Nutzungsjahren beantragt werden.
Für die Sanierung und Renovierung werden Zuschüsse in Höhe von 20 % der Kosten, maximal 20.000,00 € gewährt.