Wohngeld

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt.

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab.

Das Wohngeld ist von einem Antrag abhängig, den Sie bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Wenden stellen können. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare sowie andere eventuell notwendige Unterlagen und Vordrucke. Ebenfalls können Sie die Formulare online abrufen.

Grundsätzlich wird Wohngeld immer rückwirkend zum Ersten eines Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Empfänger*innen der folgenden Transferleistungen, sind grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen:

  • Leistungen des ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Übergangsgeld in Höhe des ALG II nach dem SGB VI
  • Verletztengeld in Höhe des ALG II nach dem SGB VII
  • Zuschüsse für Auszubildende zu den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
  • von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einen gleichartigen Einrichtung, die dem Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem SGB VII in Haushalten, zu denen ausschließlich Personen gehören, die diese Leistungen empfangen; wenn bei der Leistungsberechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

Ob für Sie grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen besteht, sollte in einem vorhergehenden Gespräch geklärt werden. Dazu können Sie hier einen Termin vereinbaren, sich telefonisch beraten lassen oder eine E-Mail anwohngeldstelle@​wenden.de senden.

Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - H: Frau Klein
I - Z: Frau Schneider

 

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