Mit der Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten werden Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern direkt durch das Land unterstützt. In diesem Programm können private, kirchliche und kommunale Eigentümer Anträge stellen.
Verfahren
Anträge für das Denkmalförderprogramm 2025 sind elektronisch – sprich: online – bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Örtlich maßgebend ist der Standort des Denkmals.
Zugang zur elektronischen Antragstellung
über das Ministerium www.mhkbd.nrw im Bereich Bau/Denkmalförderung oder
Link: https://www.denkmal.foerderung.nrw/onlineantrag#login.
Der online gestellte Antrag ist im Anschluss auszudrucken und unterschrieben an die
zuständige Bezirksregierung zu senden. Da die Landeshaushaltsordnung (LHO) vorschreibt, dass eine Antragstellung schriftlich zu erfolgen hat, ist es für eine gültige Antragstellung notwendig, den mit einer Original-Unterschrift versehenen Antrag einzureichen.