Denkmalschutz

In der Gemeinde Wenden gibt es diverse Bau- und Bodendenkmäler. 

Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden nach Maßgabe des Denkmalschutzgesetzes. Dabei wirken sie mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zusammen.

Diese Bau- und Bodenkmäler sind in der Denkmalliste der Gemeinde Wenden (Sauerland) eingetragen; Grundlage für die Aufnahme ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).

Bei Fragen rund um die Tehmen Denkmalrechtliche Genehmigung, Eintragung als Bau- oder Bodendenkmal stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Seite. 

 

Mit den sogenannten Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur 
Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen stellt das Land Kommunen, die eigene kommunale Fördermittel für kleinere Maßnahmen an Denkmälern vergeben möchten, zusätzliche 
Landesmittel zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine können bei der Unteren Denkmalbehörde ihrer Kommune einen Antrag auf Förderung stellen.

Sprechen Sie uns gerne an. 

Mit der Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten werden Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern direkt durch das Land unterstützt. In diesem Programm können private, kirchliche und kommunale Eigentümer Anträge stellen.

Verfahren 
Anträge für das Denkmalförderprogramm 2025 sind elektronisch – sprich: online – bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Örtlich maßgebend ist der Standort des Denkmals. 
Zugang zur elektronischen Antragstellung 
über das Ministerium www.mhkbd.nrw im Bereich Bau/Denkmalförderung oder 

Link: https://www.denkmal.foerderung.nrw/onlineantrag#login. 

Der online gestellte Antrag ist im Anschluss auszudrucken und unterschrieben an die 
zuständige Bezirksregierung zu senden. Da die Landeshaushaltsordnung (LHO) vorschreibt, dass eine Antragstellung schriftlich zu erfolgen hat, ist es für eine gültige Antragstellung notwendig, den mit einer Original-Unterschrift versehenen Antrag einzureichen.  

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